Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse des Registers
Die Handynummer und die E-Mail-Adresse sind zwei Daten, die eindeutig bleiben müssen, sie dürfen NICHT in mehr als einem Datensatz wiederholt werden und dürfen nur in den Datensatz der Person eingegeben werden, zu der sie tatsächlich gehören, da es sich um personenbezogene Daten handelt.
Der Grund dafür ist, dass die Mobiltelefonnummer vom System verwendet wird, wenn die ScuolaSemplice App verwendet wird, um den Schüler, die Eltern des Schülers oder den Lehrer mit der Schule zu verbinden, so dass sie NICHT in zwei verschiedenen persönlichen Daten eingegeben werden kann, sondern nur in einem.
Das Gleiche gilt für die E-Mail-Adresse, die, da sie vom System als Benutzername bei der Erstellung des Webkontos für den Schüler, die Eltern des Schülers oder den Lehrer verwendet wird (im Allgemeinen von denjenigen, die sie nur selten der App vorziehen), NICHT in zwei verschiedene Datensätze eingegeben werden kann, sondern nur in einen.
ACHTUNG: Wenn versucht wird, eine Mobiltelefonnummer oder eine E-Mail-Adresse, die bereits in einem Register vorhanden ist, in ein neues Register einzugeben, lässt das System dies nicht zu, und in der oberen rechten Ecke des Bildschirms wird ein Fehler-Pop-up angezeigt.
In Fällen, in denen der für den Kurs eingeschriebene minderjährige Schüler keine eigene E-Mail-Adresse und keine eigene Handynummer hat, müssen die Daten der Eltern NICHT eingegeben werden, sondern die entsprechenden Felder müssen leer bleiben. In diesen Fällen müssen zusätzlich zu den persönlichen Daten des Schülers/der Schülerin auch die Daten des Elternteils als Erziehungsberechtigter/verantwortliche Person angelegt und miteinander verknüpft werden (klicken Sie hier um den Wiki-Artikel über die Eingabe des Vormunds/der verantwortlichen Person zu lesen).
Der Elternteil, der mit der App des Vormunds/der verantwortlichen Person verknüpft ist (klicken Sie hier um den Mini-Leitfaden zum Verknüpfen der Vormundschafts-/Verantwortungs-App zu lesen), kann alles über sein(e) Kind(er) sehen (klicken Sie hier um den Artikel über die Verwaltung von Eltern mit mehreren Schülern zu lesen), d.h. Kurse, Unterrichtsstunden, Anwesenheit, Lehrerkommentare, eventuelle Noten, geleistete und noch zu leistende Zahlungen (bei mehreren Erziehungsberechtigten, die mit demselben Schüler verbunden sind, zeigt nur derjenige die Zahlungen an, an den der Einschreibungsauftrag erteilt wurde).
Für die E-Mail-Adresse gilt dasselbe, d.h. da das Kind minderjährig ist, lauten der Einschreibeauftrag und jedes Steuerdokument (Rechnung oder Steuerbescheinigung) in der Regel auf den Namen des Erziehungsberechtigten, der daher der Empfänger jeder E-Mail sein muss, die mit dem Dokument versandt wird. Das System wählt als Empfänger der E-Mail mit dem Einschreibungsauftrag und dem angehängten Steuerbeleg automatisch den Inhaber des Auftrags aus, der im Falle eines minderjährigen Kindes der Elternteil in der Rolle des Vormunds/Erziehungsberechtigten ist.
Schließlich müssen für den Fall, dass eine Person eine Doppelrolle einnimmt, d. h. Student und Vormund/Verantwortlicher für ihr studentisches Kind, zwei Datensätze für dieselbe Person angelegt werden, einer als Student und einer als Student, und Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse müssen im Datensatz des Vormunds/der verantwortlichen Person eingegeben werden (klicken Sie für hier für einen ausführlichen Leitfaden).
Klicken Sie hier für den allgemeinen Leitfaden zur Figur des Vormunds/Managers.