Verzicht auf eine ausstehende Zahlung einer Rechnung oder Gutschrift
Wenn es notwendig ist, auf die Zahlung einer zu begleichenden Rechnung ganz oder teilweise zu verzichten, weil sie nicht mehr fällig ist oder weil sie bereits bezahlt wurde und Sie den Vorgang nicht verbuchen wollen, oder auf eine Gutschrift, die zur (teilweisen) Abschreibung einer Rechnung ausgestellt wurde, die aber eigentlich nicht sein sollte . . . Lesen Sie mehr...