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Änderung einer bereits erteilten Einreiseanordnung

Um den Betrag einer bereits erteilten Bestellung zu ändern, Waren oder Dienstleistungen hinzuzufügen oder die verschiedenen Einträge in der Bestellung zu ändern, navigieren Sie zu Finanzverwaltung Auftragsverwaltung und klicken Sie auf das Symbol "Raten und Zahlungen verwalten".
Auf dem nächsten Bildschirm klicken Sie auf die blaue Schaltfläche wieder öffnen..

Zu diesem Zeitpunkt ist es möglich:

  • Ändern Sie den Betrag der einzelnen Artikel, aus denen sich die Bestellung zusammensetzt, indem Sie auf das grüne Symbol daneben klicken und den neuen Betrag eintippen.
    N.B Wenn für die Kosten, die Sie ändern möchten, bereits Teilzahlungen registriert wurden, müssen Sie zunächst die Registrierung dieser Zahlungen aufheben, indem Sie nach unten zum Feld "Liste der registrierten Zahlungen" und klicken Sie auf das Symbol des Warenkorbs in der Zeile der betreffenden Zahlung.
    Sobald die Zahlung entfernt wurde, kann der Betrag wieder korrigiert werden, indem Sie auf das grüne Symbol neben dem Betrag klicken.
  • Ändern Sie die Überschriften der einzelnen Einträgeindem Sie auf das entsprechende grüne Symbol neben dem jeweiligen Eintrag klicken und den neuen Namen eingeben
  • Hinzufügen von Waren oder Dienstleistungenaus Ihrem Systemkatalog über das entsprechende Dropdown-Menü. Wählen Sie dann die Ware oder Dienstleistung aus und klicken Sie auf die blaue Schaltfläche mit dem +.
    Nach dem Hinzufügen der Ware oder Dienstleistung können Sie entscheiden, ob die Kosten in den in der Bestellung festgelegten Ratenplan aufgenommen werden sollen oder ob sie nicht in die Ratenzahlung einbezogen werden sollen, indem Sie das Kontrollkästchen "Zahlung außerhalb der Raten" aktivieren

Nachdem Sie Änderungen am Eintragsauftrag vorgenommen haben, klicken Sie auf das grüne Speichersymbol in der Mitte des Bildschirms, um den Vorgang zu speichern.

ACHTUNG, das System erlaubt nur die Wiedereröffnung und Änderung von Aufträgen, die noch NICHT vollständig bezahlt oder auf Null gesetzt sind. Es ist daher nur möglich, Aufträge zu ändern, die zumindest teilweise ausstehen.

(3) Kommentare

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